„Fastwalker“ und „Slowwalker“, eine neue Art von UAP?

Seit Kurzem machen zwei Begriffe verstärkt in der UFO-Szene die Runde, die so genannten „Fastwalker“ und „Slowwalker“, die bislang nicht im Fokus der Diskussion standen. Erneut aufgekommen sind diese beiden Begriffe, nachdem John Greenewald von der Plattform The Black Vault eine neuerliche FOIA-Anfrage zur Freigabe relevanter Dokumente, die im Zusammenhang mit diesen Begriffen stehen, gestartet hatte.1

Aber worum geht es dabei überhaupt? Prinzipiell ist es schwierig, weitergehende Informationen zu diesen beiden Begriffen zu bekommen. Zugerechnet werden diese Begriffe dem Nordamerikanischen Luftverteidigungskommando NORAD, das diese Begriffe zur Beschreibung von durch deren Systemen erfassten Objekten verwendet, die sich mit deutlich unterschiedlichen Geschwindigkeit über oder nahe der Atmosphäre bewegen. Greenewald beschreibt es so:

Als „Fastwalker“ werden Objekte bezeichnet, die mit hoher Geschwindigkeit in die Atmosphäre eintreten oder diese verlassen und häufig von Satellitensystemen erfasst werden. „Slowwalker“ hingegen bezeichnen Objekte, die sich langsam bewegen oder in der Luft schweben und von ähnlichen Überwachungsmethoden erfasst werden.

Diese Begriffe werden allerdings schon länger verwendet. So befassen sich zwei Masterarbeiten mit der technischen Erkennung von „Fastwalker“-Objekten. Zum einen eine Thesis aus dem Jahr 1989 mit dem Titel „Orbit Determination of Sunlight Illuminated Objects Detected by Overhead Platforms“ an der School of Engineering of the Air Force Institute of Technology2. Darin werden „Fastwalker“ folgendermaßen beschrieben:

Aufgrund der Vielzahl von Objekten im geostationären Gürtel werden die Plattformen in der Luft durch das reflektierte Sonnenlicht von Objekten in der Umlaufbahn, die das Sichtfeld der Sensoren passieren, saturiert. Diese Objekte, bekannt als Fastwalker, lassen lassen den Verdacht aufkommen, dass einige nicht katalogisierte Objekte existieren oder in der Datenbank mit Kreuzmarkierungen versehen sind. Das North American Aerospace Defense Command (NORAD) beauftragte die Foreign Technology Division, Flight Performance Division (FTD/SQDF) diese 15- bis 30-minütigen Datenspuren zu analysieren und den Elementensatz zu bestimmen, der das Objekt identifiziert. (S. 1)

Eine spätere Masterarbeit aus dem Jahr 2008, betitelt als „Space Based Satellite Tracking and Characterization Utilizing Non-Imaging Passive Sensors“ von derselben Universität3 beschreibt „Fastwalker“ so:

Satellitengestützte Sensoren, die auf die Erdoberfläche blicken, beobachten gelegentlich das reflektierte Licht eines Objekts, das das Bild durchquert und sich im Vergleich zum Bildhintergrund zu schnell bewegt, um sich in der Atmosphäre zu befinden. Diese Objekte werden im Allgemeinen als Fastwalker bezeichnet. Dieser Begriff bezieht sich auf jedes Objekt in der Erdumlaufbahn, das das Sichtfeld eines Erdbeobachtungssensors durchquert und von dem man annimmt, dass es sich in der Umlaufbahn befindet. Ziel dieser Arbeit ist es, eine Methode zu entwickeln, um die Umlaufbahn dieser Objekte von einem Sensor in einer hochelliptischen Umlaufbahn (HEO) und einer geosynchronen Umlaufbahn (GEO) zu bestimmen und sie dann mit einem Objekt aus dem Satellitenkatalog des Air Force Space Command (AFSPC) abzugleichen. 
Um diese Analyse durchzuführen, müssen einige grundlegende Annahmen getroffen werden. Erstens sind die Sensorephemeriden genau bekannt, da die Position des Beobachters notwendig ist, um die Beobachtungen einem Ort im Weltraum zuzuordnen. Zweitens wird davon ausgegangen, dass es sich bei den Zielen um nicht-schubgetriebene Körper in einer niedrigen Erdumlaufbahn (LEO) handelt, d. h. sie befinden sich auf oder nahe der Erdoberfläche in weniger als 2000 km Höhe. (S. 1)

Ein Fastwalker ist definiert als ein helles Objekt, das sich über die Fokalebene eines eines Erdbeobachtungssensors mit einer Geschwindigkeit bewegt, die zu groß ist, um ein Objekt in der der Atmosphäre darzustellen. Das Schlüsselwort in dieser Definition ist der Begriff "hell". Es bedeutet ein Objekt, das genügend Sonnenlicht in Richtung des Sensors reflektiert, um vor dem Hintergrund der Erde sichtbar zu sein.  (S. 40) 

Beide Arbeiten erwähnen „Slowwalker“ als Begriff nicht explizit, sondern differenzieren Fastwalker allgemein von anderen Objekten.

Greenewald stellte zwei FOIA-Anfragen zur Freigabe vorhandener Dokumente zu diesen fraglichen Objekten. Beide Male bekam er eine abschlägige Antwort. Zum einen 2013 aufgrund einer Anfrage an das US Northern Command4:

Nach einer Durchsuchung unseres Archivsystems haben wir zwei zutreffende Dokumente von USNORTHCOM gefunden. Bei der Überprüfung der betreffenden Dokumente haben wir festgestellt, dass sie derzeit und ordnungsgemäß (…) klassifiziert sind und (…) von der Offenlegung ausgenommen bleiben sollten. 

Bekannt waren damals nur die oben zitierten Masterarbeiten, die Greenewald in seinem Beitrag dazu verlinkt. Auch eine diesen Jahres erfolgte, erneute FOIA-Anfrage, diesmal an die US Space Force, brachte eine ähnliche abschlägige Antwort1. Greenewald dazu:

Mit dieser speziellen FOIA-Anfrage sollten detaillierte Informationen darüber eingeholt werden, wie das Militär diese nicht identifizierten Spuren betrachtet, identifiziert und meldet. Die Anfrage zielte auch darauf ab, Einblick in die Verfahren und Handbücher im Zusammenhang mit "Fastwalkers" und "Slowwalkers" zu erhalten, aber alles, was damit zusammenhing, wurde als zu sensibel und geheim eingestuft, um es auch nur teilweise zu veröffentlichen.

In der Antwort der US Space Force wird erwähnt, dass die Mitarbeiter von Bundesbehörden versuchen sollten, Dokumente wie diese freizugeben und nicht zu verbergen, wobei Dokumente jedoch zurückgehalten werden können, wenn sie unter bestimmten Ausnahmen des FOIA fallen, was hier auch geltend gemacht wurde. Zitiert werden hiernach Ausnahmeregelungen, die Informationen schützen, die im Interesse der nationalen Verteidigung oder der Außenpolitik geheim gehalten werden müssen.

Unterlagen, die im Interesse der Landesverteidigung oder der Außenpolitik gemäß einer bestehenden Anordnung der Exekutive ordnungsgemäß und aktuell als Verschlusssache eingestuft sind, sind von der Offenlegung ausgenommen.

Die Entscheidung der US Space Force beruht also auf dem Gedanken, dass die Freigabe solcher Informationen der nationalen Sicherheit schaden könnte. Greenewald kommentiert die neuerliche Absage so:

Die Verweigerung dieser Anfrage ist besonders bemerkenswert, wenn man bedenkt, dass sich andere Regierungsstellen in letzter Zeit offen über UAP geäußert haben, ein ähnliches Phänomen, das hauptsächlich in der Erdatmosphäre auftritt. Im Gegensatz zur US-Marine und anderen Behörden, die sich relativ offen über die Realität dieser UAP-Begegnungen geäußert haben, fällt die Weigerung der Space Force auf, Informationen über "Fastwalkers" und "Slowwalkers" weiterzugeben. Ihre Berufung auf die spezielle FOIA-Ausnahme, die sie zur Zurückhaltung von 100 % der entsprechenden Unterlagen nutzten, unterstreicht den äußerst sensiblen Charakter der Informationen.

In der UFO-Szene führt diese ablehnende Reaktion zur Freigabe der angeforderten Dokumente natürlich zu Spekulationen, was die Dokumente beinhalten oder wie sich die erfassten Objekte darstellen, wobei die oben erwähnten Diplomarbeiten keinen Bezug zu UAP aufweisen und sich der Begriff UAP (oder UFO) auch nicht darin findet. „Fastwalker“ und „Slowwalker“ beschreiben ganz allgemein unidentifizierte Objekte außerhalb der oder an der Grenze zur Atmosphäre, während UAP Phänomene bzw. Objekte auf allen Ebenen, auch in der Atmosphäre oder unter Wasser, umfassen, die nicht sofort identifizierbar sind und ggf. möglicherweise ungewöhnliche Flugcharakteristika aufweisen. Im Grunde müsste man bei den genannten Objekten dann auch wieder von UFOs sprechen, da hier konkrete Objekte gemeint sind und keine unscharfen Phänomene irgendwelcher Art. 

In der Tat ist es etwas ungewöhnlich, dass auf eine FOIA-Anfrage rein gar nichts herausgegeben wird, nicht mal redigierte Dokumente mit geschwärzten Passagen, wie man das sonst auch kennt. Immerhin wird in der Masterarbeit von 1989 erwähnt, dass Daten zu „Fastwalker“ bis zurück ins Jahr 1972 vorliegen, basierend auf Daten von Früherkennungssystemen zu ballistischen Raketen.

Dennoch sollte man mit voreiligen Schlussfolgerungen vorsichtig sein. Militärische Daten enthalten letztlich immer auch sensible Informationen, die bei einer Freigabe ggf. einem Gegner Rückschlüsse auf eigene Ressourcen und Fähigkeiten erlauben. Bislang sind „Fastwalker“ und „Slowwalker“ einerseits und UFOs/UAP andererseits allerdings erst mal zwei Paar Stiefel.

 

Quellen:
1: Space Force Says Documents on “Fastwalkers” and “Slowwalkers” All “Exempt from Disclosure”
2: Orbit Determination of Sunlight Illuminated Objects Detected by Overhead Platforms
3: Space Based Satellite Tracking and Characterization Utilizing Non-Imaging Passive Sensors
4: Fastwalkers & Slowwalkers

   

 

 

 

 

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