Ein Jahr nach der „Akte Greifswald“ (siehe hier) und der abschließenden Aufklärung von Deutschlands bekanntestem UFO-Fall durch ufo-information.de können wir Ihnen nun erneut eine Besonderheit im WorldWideWeb präsentieren.

43 Jahre nach der Erstausstrahlung der Dean Martin Christmas Special Show von 1970 zeigen wir Ihnen hier exklusiv die entscheidenden Szenen, die belegen, dass es sich bei Billy Meiers angeblichen Außerirdischen Asket und Nera um zwei gewöhnliche Sängerinnen der Gruppe „Golddiggers“ handelte. Ende der 1990er Jahre stießen die beiden UFO-Forscher Kal Korff und Luc Bürgin auf die Story und stellten den Schweizer UFO-Kontaktler Billy Meier damit bloß. Seitdem kursieren weltweit im Internet Vergleichsaufnahmen von Meiers Außerirdischen Asket und Nera und zweier Sängerinnen der „Golddiggers“ herum, die eindeutig belegen, dass Billy Meier sich Fotoaufnahmen der beiden Sängerinnen bediente und damit die gesamte UFO-Szene und alle Gläubigen Jahrzehnte lang belogen hat.

Hier sehen sie links ein Standbild aus einer Dean Martin Show von 1971. Recht daneben ist eine Aufnahme von der Billy Meier behauptet, er hätte sie gemacht und darauf die beiden Plejadierinnen Asket und Nera in ihrem Raumschiff abgelichtet. Wie man schnell erkennt gleichen sich nicht nur die Personen, sondern sogar die Deko-Säule im Hintergrund sowie die Kleidung.

Aufnahme aus der Dean Martin Show    

Wir zeigen Ihnen heute mehr als nur die bekannten Vergleichsaufnahmen, wir zeigen Ihnen das entsprechende Video. Wie kam ufo-information.de in den Besitz dieser 43 Jahre alten Aufnahme?

Hierzu Dennis Kirstein: „Ich bin bereits seit 1999 im Besitz der VHS Kassette mit der entsprechenden Aufnahme der Dean Martin Show von 1970. Bei der Tagung der deutschen UFO-Forscher in Cröffelbach, nahe Schwäbisch Hall, 1999, wurde das Video vom Basler Ufo Forscher Roger Eglin vorgespielt. Es war nur eine von insgesamt 3 Kopien der Show, die 1999 in Europa vorhanden waren. Eglin hatte eine weitere Kopie zuhause in Basel. Außerdem war wohl Luc Bürgin, ebenfalls aus Basel, noch im Besitz einer Kopie. Eglin fertigte diese Kopie extra für die Tagung an um sein Originalband unangetastet lassen zu können. Nach der Tagung nahm ich ihn mit nach Stuttgart und fuhr ihn zu unserem damals noch schönen Hauptbahnhof, als Dankeschön überließ er mir die Kopie. Seitdem schlummerte sie in meinem privaten UFO-Archiv. Nun, für ufo-information.de, „entstaubte“ ich sie, besorgte mir einen Videorekorder, was gar nicht so einfach ist, und digitalisierte die entscheidenden Filmminuten.“

Weitere Hintergrundinformationen über den Ufo-Kontaktler Billy Meier finden Sie hier: Vorsicht Falle – Billy Meier und die Plejadier

Wir möchten die mittelmäßige Qualität der Aufnahmen entschuldigen. Immerhin ist die VHS-Kassette bereits 14 Jahre alt und die Show nun schon 43 Jahre. Dennoch sind sowohl Asket als auch Nera sehr deutlich zu erkennen und wir freuen uns Ihnen hier nun Billy Meiers „Außerirdische“ präsentieren zu dürfen. Die Größe der Videodatei beträgt 49,2 MB. Je nach Geschwindigkeit ihrer DSL Verbindung kann der Start des Videos schneller oder langsamer erfolgen.

Das Urteil ist gefällt: Die Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zum Thema außerirdischem Leben und Ufos bleibt nun doch unter Verschluss. Wir berichteten heute vorab hierDas Oberverwaltungsgericht Berlin kassiert damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin aus dem Jahr 2011. Reitemeyer hatte damals verlangt, ihm Einsicht in die Ausarbeitung mit dem Titel "Die Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der VN-Resolution A/33/426 zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestrischen Lebensformen" zu geben. Diese Arbeit war auf Anforderung einer Bundestagsabgeordneten vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags erstellt worden. Reitemeyer berief sich auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und bekam mit dem ersten Urteil 2011 Recht. Die Verwaltung des Deutschen Bundestages legte jedoch Berufung ein und bekam wiederum mit dem heutigen Urteil das Recht zugesprochen.
 
Nach dem heutigen Urteil stand uns der Kläger Frank Reitemeyer für ein kurzes, erstes Statement zur Verfügung.
 
Herr Reitemeyer, wie geht es nun nach dem heutigen Urteil weiter? Haben Sie vor in Revision zu gehen?
 
Ja, sicher, soweit Prozeßkostenhilfe gewährt wird. Nutzen wird das allerdings alles nichts, wenn DIE nicht wollen... Die Akte rücken die nie raus, im Zweifel ist sie verschwunden...
 
 
Wie beurteilen Sie persönlich das heutige Urteil?
 
Seit meiner ersten Behördenanfrage im August 2010 sind nun über 3 Jahre vergangen, ich habe immer noch keine Akteneinsicht und werde sie wohl nie bekommen. Meine Meinungsfreiheit ist damit sehr eingeschränkt, denn ohne wahre Informationen kann man auch keine freie Meinung haben. Die Abgeordneten behalten für unbestimmte Zeit ihren "Informationsvorsprung", obowhl ja alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht. Eine Kontrollfunktion gibt es also nicht, man geht davon aus, daß die Abgeordneten nicht korrupt sind, immer zum Volkswohl arbeiten und nicht von überstaatlichen Mächten (Atlantikbrücke, CFR, Bilderberger, Geheimlogen usw.) beeinflußt werden... Da seit Jahren auch bei vielen anderen Themen wie geheimen Wasserverträgen, geheimen Hartz IV-Rohdaten, oder fehlender Nachweis der Existenz von angeblich krankmachenden Viren, die Behörden keine oder falsche Auskünfte geben, waren die heutigen Urteile erwartbar.
 
 
Was erwarten Sie sich vom Inhalt dieser unter Verschluss gehaltenen Ausarbeitung grundsätzlich?
 
Über etwas, was man nicht kennt, kann man nur spekulieren. Transparenz, Mitmach-Demokratie und Meinungsfreiheit blieben mal wieder auf der Strecke. Was nützt das IFG, wenn man trotzdem keine Akteneinsicht bekommt?
 
 
zur Information an unsere Leserinnen und Leser: Laut psiram.com ist Herr Reitemeyer ein so genannter "Reichsbürger". Bis April 2007 war er demnach im Vorstand des Kreisverbands Berlin-Steglitz der NPD und fungierte als stellvertretender Kreisvorsitzender. Beim rechtsesoterischen Berliner Neuschwabenlandtreff referierte Reitemeyer u.a. über die Wurzelrassen der Helena Blavatsky. Reitemeyer wurde deutschlandweit 2011 mit seiner Klage auf Einsicht in "die deutschen Ufo-Akten" medial bekannt. Auch heute, 2013, wurde er im Vorfeld des Berufungsverfahrens von vielen Medienvertretern aufgesucht, darunter auch die Zeitung "Junge Freiheit", die Politikwissenschaftler einem Grenzbereich zwischen Konservatismus und Rechtsextremismus zuordnen und sie als Sprachrohr der Neuen Rechten bezeichnen.

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) findet keine Anwendung auf mandatsbezogene Unterlagen der Wissenschaftlichen Dienste und des Sprachendienstes des Deutschen Bundestages. Dies hat heute in zwei Berufungsverfahren das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.

Der Kläger des ersten Verfahrens begehrt unter Berufung auf das IFG, ihm Einsicht in die auf Anforderung einer Bundestagsabgeordneten von den Wissenschaftlichen Diensten des Deutschen Bundestages erstellte Ausarbeitung „Die Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der VN-Resolution A/33/426 zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestrischen Lebensformen“ zu geben.

Der Kläger des zweiten Verfahrens, ein Journalist einer überregionalen Zeitung, begehrt Ablichtungen von acht Dokumenten der Wissenschaftlichen Dienste und des Sprachendienstes des Deutschen Bundestages, hilfsweise die Gewährung von Einsicht in diese Unterlagen. Die Dokumente wurden in den Jahren 2003 bis 2005 auf Anforderung des früheren Bundestagsabgeordneten zu Guttenberg erstellt und von diesem für seine Dissertation verwendet.

Der Deutsche Bundestag lehnte beide Ersuchen mit der Begründung ab, das IFG sei nicht anwendbar. Die Zuarbeiten der Wissenschaftlichen Dienste und des Sprachendienstes seien der Mandatsausübung der Abgeordneten zuzurechnen und daher als Wahrnehmung parlamentarischer Angelegenheiten vom Informationszugang ausgenommen. Im Übrigen stehe der Schutz geistigen Eigentums dem Informationsanspruch entgegen.

Das Verwaltungsgericht Berlin ist dem nicht gefolgt und hat den Deutschen Bundestag in beiden Klageverfahren antragsgemäß zur Informationserteilung verpflichtet (vgl. die Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Berlin Nr. 46/2011 und Nr. 39/2012).

Der 12. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat die erstinstanzlichen Urteile auf die Berufung der Beklagten aufgehoben und beide Klagen abgewiesen. Der Deutsche Bundestag unterliege dem Anwendungsbereich des IFG nur, soweit er öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehme. Die streitgegenständlichen Unterlagen seien nicht in Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben erstellt worden, sondern dem vom IFG ausgenommenen Bereich parlamentarischer Tätigkeit zuzurechnen. Ausarbeitungen und Dokumentationen der Wissenschaftlichen Dienste, die von Abgeordneten in Auftrag gegeben worden seien, dienten der unmittelbaren Unterstützung der Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Die Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste wiesen damit ihrer Funktion nach einen engen Mandatsbezug auf. Eine Absicht der rechtswidrigen Nutzung der Wissenschaftlichen Dienste stelle diese Funktion grundsätzlich nicht in Frage. An dem Mandatsbezug fehle es auch nicht wegen der Verpflichtung der Wissenschaftlichen Dienste zur politischen Neutralität. Für die mandatsbezogenen Zuarbeiten der Sprachendienste des Deutschen Bundestages gelte nichts anderes. Auch diese stellten keine Verwaltungstätigkeit im materiellen Sinne dar, sondern seien dem Bereich parlamentarischer Tätigkeiten zuzuordnen, auf die das IFG keine Anwendung finde. Ob den Informationsbegehren im Übrigen der Schutz geistigen Eigentums entgegensteht, hat der Senat danach offengelassen.

Der Senat hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

Urteile vom 13. November 2013 – OVG 12 B 3.12 und OVG 12 B 21.12

Der us-amerikanische TV-Sender "History Channel" strahlt seit einigen Jahren sehr erfolgreich in mittlerweile mehreren Staffeln die Reihe "Ancient Aliens" aus. In "Ancient Aliens" werden die Theorien der so genannten Prä-Astronautik thematisiert, die besagen dass die Menscheit bereits in der Frühzeit unserer Geschichte Besuch von Außerirdischen erhalten habe. Belege dafür würden sich überall auf dem Globus in frühzeitlichen Bauten, Wandmalereien und alten Texten wieder finden. Zwei der bekanntesten Vertreter der Prä-Astronautik sind Erich von Däniken und Zecharia Sitchin.

Der History Channel produziert die Reihe "Ancient Aliens" äußerst erfolgreich und nimmt sich je Folge ein Thema des großen prä-astronautischen Spektrums an. So waren auch schon die bekanntesten prä-astronautischen Theorien rund um den Bau der Pyramiden von Gizeh, die Bedeutung der Nazca-Linien oder die Steinfiguren auf den Osterinseln Thema bei "Ancient Aliens". Bekannte Promoter sind dabei fester Bestandteil der Reihe und so kommt u.a. Auch der Schweizer Erich von Däniken regelmäßig zu Wort. Die Macher der Serie verzichten dabei vollständig auf eine kritische Hinterfragung der prä-astronautischen Theorien und tragen diese, im Gegensatz, massiv mit. Die Reihe "Ancient Aliens" lässt den gesamten Sender "History Channel" in einem dubiosen Licht erscheinen, doch trotz oder vielleicht auch gerade aufgrund der fehlenden kritischen Begutachtung der Theorien ist "Ancient Aliens" ein weltweiter Erfolg und wird in mehreren Sprachen synchronisiert. So läuft die Reihe auch schon seit Jahren auf dem deutschsprachigen Ableger des History Channel im Pay TV.

Der US-Amerikaner Chris White war diese kritiklose Darstellung ein Dorn im Auge und so präsentierte er vor rund einem Jahr seine eigenst produzierte Dokumentation "Ancient Aliens debunked". Die frei erhältliche 190-minütige Dokumentation macht Schluss mit vielen Falschdarstellungen der Originalserie. White zeigt auf wie es tatsächlich um die Theorien bestellt ist und scheut sich auch nicht davor die Protagonisten der Prä-Astronautik gezielt als Lügner zu entlarven. Auf YouTube wurde sie bereits über 2,5 Mio. mal angesehen.

Ein Themenbereich der Doku beschäftigt sich auch mit den angeblichen Ufos auf frühzeitlichen Zeichnungen und Gemälden. White rückt die wahre Bedeutung dieser "UFOs" in rechte Licht und macht Schluss mit Spekulationen.

Leider liegt die Dokumentation "Ancient Aliens debunked" aktuell nur in englischer Sprachfassung vor und Sie müssen dem Englischen mächtig sein um den Themen folgen zu können. Nichtsdestotrotz finden wir diese mehr als 3-stündige Doku so empfehlenswert, dass wir Sie Ihnen hier präsentieren wollen.

Seit Jahren schon weisen kritische Ufo-Phänomen-Forscher darauf hin, das Hauptaugenmerk der Forschung weg von der objektorientierten (das eigenlich Gesehene am Himmel) und hin zur subjektorientierten Forschung zu verschieben. Das Subjekt ist in diesem Fall der Augenzeuge an sich.

Dabei geht es nicht darum den Augenzeugen zu diskreditieren oder die Ernsthaftigkeit seiner Aussagen anzuzweifeln, sondern vielmehr darum ob das subjektiv Erlebte auch dem real stattgefundenen Ereignis entspricht. Die Wissenschaft spricht in diesem Zusammenhang von der Wahrnehmungspsychologie.

Bei Spiegel Online erschien dieser Tage der Artikel "Augenzeugen vor Gericht: Wenn die Erinnerung trügt". Der Artikel thematisiert das menschliche Erinnerungsvermögen am Beispiel von Zeugenaussagen vor Gericht. Dabei lässt sich das Beispiel auch 1 zu 1 auf das Thema "Erinnerungsvermögen von Zeugenaussagen bei UFO-Erzählungen" übertragen. In gewisser Weise ist die Aufarbeitung einer UFO-Erzählung mit jeder anderen Erzählung identisch. Daher möchten wir an dieser Stelle gezielt auf den Faktor Mensch hinweisen und empfehlen Ihnen den o.g. Artikel von Spiegel Online:

"Augenzeugen vor Gericht: Wenn die Erinnerung trügt"

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